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   BVerfG, 29.11.1979 - 2 BvR 1359/79   

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BVerfG, 29.11.1979 - 2 BvR 1359/79 (https://dejure.org/1979,2606)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1979 - 2 BvR 1359/79 (https://dejure.org/1979,2606)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 (https://dejure.org/1979,2606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1379
  • NJW 1980, 2405 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).

    Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).

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