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BVerfG, 29.11.1979 - 2 BvR 1359/79 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1379
- NJW 1980, 2405 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der …
Auch wenn das verfassungsmäßige Recht auf den gesetzlichen Richter das Recht auf einen neutralen, unabhängigen Richter umfasst (vgl. BVerfGE 21, 139, 145 f.; BVerfG -1. Kammer des 1. Senats - Beschluss vom 5. Februar 1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885 zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG), ist die Frage, ob eine Partei eines Rechtsstreits zu Recht die Befangenheit eines Richters befürchtet und diesen deshalb ablehnen kann, grundsätzlich eine Frage der Auslegung und Anwendung der entsprechenden einfach-rechtlichen Verfahrensvorschriften (BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979 - 2 BvR 1359/79 - NJW 1977, 1379).Verfassungsgerichtlicher Überprüfung unterliegt deshalb insoweit nicht die richtige Anwendung der einschlägigen Verfahrensvorschriften im Einzelfall, sondern lediglich die Einhaltung der durch das Willkürverbot gezogenen Grenzen (BVerfGE 31, 145, 164; BVerfG, Beschluss vom 29. November 1979, a.a.O.; vgl. auch Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 38/99 - NZM 2000, 231).